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Pro Senectute Schweiz und SmartLife Care

Notrufsysteme für EL-Bezüger im Kanton Zürich

Ab dem 1. Januar 2025 können Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) im Kanton Zürich die Kosten für ein Notrufsystem über die Krankheits- und Behinderungskosten abrechnen lassen.

Wer hat Anspruch?

Ein Notrufsystem wird finanziert, wenn eine Bedarfsabklärung ergibt, dass eine Person auf eine solche Lösung angewiesen ist. Diese erfolgt entweder durch eine von der Gemeinde bezeichnete Stelle oder – falls diese noch nicht festgelegt ist – übergangsweise bis Ende 2026 durch eine ärztliche Bescheinigung.

Mögliche Gründe für eine Bewilligung:

  • Erhöhte Sturzgefahr (z. B. bei eingeschränkter Mobilität, Schwindel oder bereits erfolgten Stürzen)
  • Nutzung von Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Brille oder Hörgeräte
  • Wenig soziale Kontakte zu Angehörigen oder Betreuungspersonen
  • Alleinlebend in einer eigenen Wohnung

Welche Kosten werden übernommen?

Installation: bis zu CHF 220.– (einmalig)
Monatliche Miete: bis zu CHF 90.– pro Monat

Damit sind die Kosten für alle Notrufgeräte zur Miete sowie für die Abonnements Comfort und Professional gedeckt. Das Abo Basic ist nicht zugelassen, da es keine Anbindung an eine Notrufzentrale beinhaltet.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

  1. Bedarfsabklärung: Kontaktieren Sie Ihre EL-Durchführungsstelle oder – falls noch nicht definiert – Ihren Hausarzt für eine Bestätigung.
  2. Einreichung der Bescheinigung: Reichen Sie die Bestätigung bei Ihrer zuständigen EL-Stelle ein.
  3. Kostenerstattung erhalten: Die EL-Stelle übernimmt die Kosten entsprechend der oben genannten Beträge.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Wahl des richtigen Notrufsystems? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

 

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